Eine klassische Aufgabe des Vermessungsingenieurs ist die Ermittlung von Grundstückswerten. Neben dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis, sind auch viele freiberufliche Sachverständige in diesem Bereich tätig.
Die Ermittlung von Grundstückswerten ist in den §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) und in verschiedenen Verordnungen geregelt. Die in den Verordnungen zum BauGB dargestellten Wertermittlungsverfahren gelten als qualifiziert, wobei jedem Sachverständigen auch die Verwendung anderer Verfahren freigestellt ist.
Ein Verkehrswertgutachten beziffert den Verkehrswert einer Immobilie, abhängig von deren Lage, rechtlichen Gegebenheiten und den zum Wertermittlungsstichtag geltenden Markteinflüssen. Weiterhin werden auch Gutachten zu dinglichen Rechten an Grundstücken sowie zu Miet- und Pachtwerten erstellt.
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