Die Bauleitplanung ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) das Instrument einer Kommune, die städtebauliche Entwicklung zu steuern und zu ordnen. Die kommunale Planung und die Fachplanungen anderer Planungsträger münden in den behördenverbindlichen Flächennutzungsplan (§ 5 ff BauGB) und in Satzungen in Form von Bebauungsplänen (§ 8 ff BauGB), Vorhaben- und Erschließungsplänen (§ 12 BauGB) und Innenbereichssatzungen (§ 34 (4) BauGB).
Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur kann durch entsprechende Vermessungsarbeiten die Planungsunterlagen der Kommune ergänzen und berät die Kommune aus vermessungstechnischer und liegenschaftsrechtlicher Sicht.
Zur Umsetzung der Bauleitplanung steht der Kommune nach dem BauGB eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. In vielen Fällen sind Katastervermessungen notwendig, um eine Parzellierung nach den Vorgaben des Bebauungsplans zu erreichen.
In Umlegungsverfahren nach § 45 ff BauGB wird das Umlegungsgebiet nach den Vorgaben des Bebauungsplans erstmalig erschlossen (Erschließungsumlegung) oder zur Beseitigung städtebaulicher Missstände saniert (Sanierungsumlegung).
Dem ÖbVI kommt neben der Durchführung aller Katastervermessungen und Ingenieurvermessungen im Umlegungsgebiet die wichtige Aufgabe zu, das Umlegungsverfahren fachlich zu begleiten und zu beraten.
Zur Schaffung von bebaubaren Grundstücken und zur Beseitigung baurechtswidriger Zustände kleineren Ausmaßes, sieht das BauGB die vereinfachte Umlegung (§ 80 ff BauGB) vor. Im Rahmen einer vereinfachten Umlegung findet ein gegenseitiger Flächenaustausch benachbarter Grundstücke oder eine einseitige Grenzverschiebung statt. Neben der Durchführung der notwendigen Katastervermessungen, ist der ÖbVI qualifiziert, die vereinfachte Umlegung beratend zu begleiten.
Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) werden durch die Bezirksregierungen als Flurbereinigungsbehörden wahrgenommen. Der ÖbVI unterstützt die Flurbereinigungsbehörden bei der Umsetzung der rechtskräftigen Planungen durch Kataster- und Ingenieurvermessungen.
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