Die Katastervermessung umfasst die Vermessung der Liegenschaften (Grundstücke und Gebäude) und deren Nachweis im amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem "ALKIS".
Unter dem Begriff der Liegenschaft zählt das Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW) auch alle Gebäude, so dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, neu errichtete Gebäude oder Gebäudeanbauten von einer befugten Vermessungsstelle einmessen zu lassen.
Nach dem VermKatG NRW sind neben den Vermessungs- und Katasterämtern und anderen behördlichen Vermessungsstellen nur noch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zur Durchführung von Katastervermessungen befugt, da die Ausführung dieser Vermessungsarbeiten besondere Kenntnisse und Qualifikationen erfordern.
Katastervermessungen gliedern sich in folgende Arten:
- Grenzfeststellung:
Der Verlauf einer Grenze wird ggf. unter Beteiligung der Grenznachbarn ermittelt, durch Grenzzeichen abgemarkt und in einem Grenztermin durch die beteiligten Grenznachbarn anerkannt.
- Abmarkung:
Ein fehlendes Grenzzeichen wird nach Untersuchung der Grenze ersetzt und in einem Grenztermin von den beteiligten Grundstückseigentümer anerkannt.
- Amtliche Bestätigung des Grenzverlaufes:
Besteht Unklarheit über den Verlauf einer Grundstücksgrenze, so untersucht die Vermessungsstelle den Grenzverlauf und bestätigt den Grenzverlauf in einem Grenztermin.
- Grenzanzeige:
Die Vermessungsstelle zeigt den Verlauf einer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit an. Offizielle Grenzzeichen werden nicht eingebracht. Das Ergebnis der Vermessung geht nicht in den Nachweis des Liegenschaftskatasters über.
- Teilungsvermessung:
Ein Grundstück wird in zwei oder mehrere Teilflächen geteilt, um das (die) Trennstück(e) grundbuchmäßig abzuschreiben, d.h. auf einen anderen Eigentümer zu übertragen. Eine Teilungsvermessung kann auch dann notwendig werden, wenn auf dem Trennstück ein Erbbaurecht begründet werden soll.
Das Trennstück wird durch Grenzzeichen abgemarkt. In einem Grenztermin erkennt der Eigentümer die neue Grenzziehung an.
- Gebäudeeinmessung:
Ein neues Gebäude oder ein Gebäudeanbau werden vermessungstechnisch aufgemessen
und in das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) übernommen.
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