Grundlagenvermessung/Landesvermessung

Nach den Bestimmungen des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW (VermKatG NRW) sind zur Grundlagenvermessung/Landesvermessung nur behördliche oder öffentlich bestellte Vermessungsstellen befugt. Ebenso wie bei der Katastervermessung bedarf es zur Durchführung der Grundlagenvermessung besonderer Kenntnisse und Qualifikationen.

Als Grundlagenvermessung werden alle Vermessungsarbeiten in den Festpunktfeldern und den nachgeordneten Anschlusspunktnetzen (AP-Netze) bezeichnet. Dieses Netz aus Vermessungspunkten bildet die Grundlage für die Katastervermessung, da alle Grenz- und Gebäudepunkte auf dieses Grundlagenetz bezogen werden. Weiterhin zählen die Höhen- und Schwerefestpunktfelder zu den Grundlagenetzen.

 

Die Vermessungsverfahren zur Bestimmung der Punkte des Lagefestpunktfeldes haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Heute kommen kaum noch terrestrische Messverfahren zum Einsatz, stattdessen erfolgt die Vermessung über moderne Mess- und Auswerteverfahren der Satellitenvermessung.

In Gebieten, in denen die Vermessungspunkte in Koordinatenkatasterqualität vorliegen, kann man auf ein Lagefestpunktfeld verzichten. Die Anschlusspunkte für eine Vermessung werden als temporäre Punkte mithilfe der Satellitenvermessung bestimmt.

 

 

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