Die topografische Vermessung beinhaltet die Vermessung aller Erscheinungen und Ausprägungen der Erdoberfläche, wie Geländeformen, Gebäude, Verkehrswege, Gewässer, Bodenbedeckung etc. in Lage und Höhe. Aus der örtlichen topografischen Aufnahme werden im Innendienst Karten oder Pläne mithilfe der grafischen Datenverarbeitung (CAD-Technik) hergestellt.
Dies sind vor allem Lagepläne und amtliche Lagepläne (§ 3, §17 und § 18 BauPrüfVO NRW), i.d.R. im Maßstab von 1: 200 bis 1: 500, die als Grundlage für Architektenplanungen, amtliche Eintragungen (z.B. Baulasten) und für die Erteilung von amtlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen, Teilungsgenehmigungen etc.) dienen.
Wesentlicher Inhalt dieser (amtlichen) Lagepläne ist neben den, bei der örtlichen Vermessung aufgenommenen
topografischen Geländemerkmalen, noch die Katastersituation und bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gegebenheiten.
Neben den Lageplänen zählen auch Bestandspläne oder Bestandskarten zu den Produkten der topografischen Vermessung. Bestandspläne zeigen die durch die Vermessung aufgenommene Erdoberfläche und ihre Erscheinungsformen ohne einen thematischen Bezug. Der Maßstab eines solchen Bestandsplans/Bestandskarte ist beliebig und kann je nach Verwendungszweck vom Kunden gewählt werden. Durch die Einarbeitung einer Thematik in den Bestandsplan/Bestandskarte wird aus dem Bestandsplan/Bestandskarte eine thematische Karte.
Pläne und Karten werden je nach Wunsch des Kunden in analoger Form auf Papier und/oder als digitale grafische Daten im DXF-, DWG- und PDF-Format bereitgestellt.
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